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Qualifikationen


Prüfingenieur / Prüfsachverständiger

Prüfingenieur / Prüfsachverständiger Saarland

für Brandschutz gem. PPVO Saarland − Prüfberechtigung in weiteren Bundesländern


Beratender Ingenieur

Prüfingenieur / Prüfsachverständiger Saarland

bei der Ingenieurkammer des Saarlandes


Brandschutzplaner

Brandschutzplaner bei der Ingenieurkammer des Saarlandes

bei der Ingenieurkammer des Saarlandes


Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz

Nachweisberechtigter Brandschutz Ingenieurkammer Hessen bei der Ingenieurkammer Hessen


Fachliste vorbeugender Brandschutz

Fachliste Brandschutz Ingenieurkammer Baden-Württembergbei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg


Bauvorlageberechtigung

Bauvorlageberechtigung bundesweit im Fachgebiet Brandschutz bundesweit


Großherzogtum Luxemburg

Großherzogtum LuxemburgBerechtigung zum Aufstellen von Brandschutzkonzepten durch die ITM

Brandschutzprüfung

   
   

Die Anerkennung von Dipl-Ing. Enrico Dammköhler als Prüfingenieur / Prüfsach-verständiger für Brandschutz im Saarland gilt auch in den folgenden Bundesländern:

  • BerlinPrüfeintragungen
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

 

Prüfverfahren

 

Wann ist ein Prüfverfahren erforderlich? (Beispiel Saarland) 

Wann ist ein Prüfverfahren erforderlich? (Beispiel Saarland)

 

 

 

 

 

 

 * Prüfung durch Bauaufsicht oder Prüfingenieur/in bzw. Prüfsachverständige/r gem. § 2 Abs. 1 PPVO   

GK: Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 3 LBO     -     NE: Nutzungseinheit     -     LBO: Landesbauordnung          PPVO: Prüfberechtigten- / Prüfsachverständigenverordnung

 


 

Überblick über den Prüfablauf

 

Prüfaufträge im Saarland - Verfahren in Kurzform

  1. Gebührenermittlung sowie Vertragslegung durch BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle in Mainz)
  2. Beauftragung durch Bauherr / Bauaufsicht
  3. ggf. Abstimmung / Vorprüfung des Brandschutznachweises
  4. Vorlage des finalen Brandschutznachweises inkl. Pläne (4-fach im Original)
  5. Beteiligung der Brandschutzdienststelle / Feuerwehr (Zeitbedarf ca. 4 Wochen)
  6. Erstellung des Prüfberichtes inkl. der Bewertung der Abweichungen (nach Vorlage der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle / Feuerwehr) – Zeitbedarf ca. 6 Wochen
  7. Bauordnungsrechtliche Prüfung und Genehmigung der Abweichungen durch die Untere Bauaufsicht und Erteilung der Baugenehmigung

Bauüberwachung

  1. Einladung zur Bauüberwachung durch den Bauherrn / die Bauleitung
  2. Begehung inkl. Überwachungsbericht
  3. Bescheinigung über die Bauausführung (nach Vorlage der Dokumentationsunterlagen und ggf. Mängelabmeldung)

 

Begriffsklärung Prüfingenieur Prüfsachverständiger

 

Prüfingenieur

Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) beauftragt eine/n Prüfingenieur/in mit der Prüfung des Brandschutznachweises.

Prüfsachverständiger

Die UBA fordert den Bauherren auf eine/n Prüfsachverständige/n zu beauftragen. Der Bauherr beauftragt Prüfsachverständige/n.

oder

Der Bauherr beauftragt selbstständig eine/n Prüfsachverständige/n, bevor der Bauantrag eingereicht wird und zeigt dies im Antragsformular an.

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