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Qualifikationen


Prüfingenieur / Prüfsachverständiger

Prüfingenieur / Prüfsachverständiger Saarland

für Brandschutz gem. PPVO Saarland − Prüfberechtigung in weiteren Bundesländern


Beratender Ingenieur

Prüfingenieur / Prüfsachverständiger Saarland

bei der Ingenieurkammer des Saarlandes


Brandschutzplaner

Brandschutzplaner bei der Ingenieurkammer des Saarlandes

bei der Ingenieurkammer des Saarlandes


Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz

Nachweisberechtigter Brandschutz Ingenieurkammer Hessen bei der Ingenieurkammer Hessen


Fachliste vorbeugender Brandschutz

Fachliste Brandschutz Ingenieurkammer Baden-Württembergbei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg


Bauvorlageberechtigung

Bauvorlageberechtigung bundesweit im Fachgebiet Brandschutz bundesweit


Großherzogtum Luxemburg

Großherzogtum LuxemburgBerechtigung zum Aufstellen von Brandschutzkonzepten durch die ITM

Leistungen

 

Wir bieten Ihnen sowohl die Prüftätigkeit wie auch die brandschutztechnische Beratung an.

 


 

Brandschutzprüfung

 

Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise (auf Basis der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Gesetze) unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr (Beteiligung der für den abwehrenden Brandschutz zuständigen Dienststelle). Bescheinigung der Prüfung in einem Prüfbericht, der wesentlicher Teil der Baugenehmigung wird.

Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung hinsichtlich der geprüften Brandschutznachweise unter Berücksichtigung der Regelungen zum Brandschutz. Verfassen von Überwachungsberichten. Bei baurechtskonformer Bauausführung und vollständiger Dokumentation wird eine abschließende Bescheinigung über die Prüfung der Bauausführung ausgestellt (Voraussetzung für die Inbetriebnahme).

 

Für weitere Infos: BRANDSCHUTZPRÜFUNG


 

Brandschutzplanung

 

Erstellung von Brandschutznachweisen und –gutachten gemäß Bauvorlagenverordnung als ganzheitliche Schutzzielbetrachtung mit Benennung und Begründung von Abweichungen.

 
Beratende Tätigkeit für Gerichte, Organisationen, Körperschaften sowie Bauherren zu speziellen Sachverhalten.

 
Vortrags- und Referententätigkeiten zu Themen des Brandschutzes.

 

Für weitere Infos: BRANDSCHUTZPLANUNG

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