Brandschutzplanung
Wir erbringen die brandschutztechnische Planung und Beratung für Bauvorhaben aller Art im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland.
Dabei erstreckt sich diese Leistung über alle Phasen im Bauablauf:
- Grundlagenermittlung und Vorplanung
- Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung und Vergabe
- Bauüberwachung und Bauabnahme
- Objektbetreuung
Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept
Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich? (Beispiel Saarland)
* Erstellung durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/in gem. § 28 Abs. 1 SAIG
GK: Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 3 LBO - NE: Nutzungseinheit - LBO: Landesbauordnung SAIG: Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz
Beratung
Sie benötigen eine brandschutztechnische Stellungnahme für einen speziellen Sachverhalt in Ihrem Bauvorhaben, ein Gutachten im Gerichtsverfahren oder Vergleichbares?
Sie möchten Ihre Mitarbeiter oder Kunden mit einem Vortrag zu Themen des Brandschutzes informieren?
→ Dann stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite.